Güterverkehr LKW

Kombiausbildung LKW und Bus
Erwerb der Fahrerlaubnisklassen LKW Kl. C/CE und Bus Kl. D in einem Ausbildungsgang mit EU-Qualifikation (Schlüssel-Nr.: 95)

Kraftfahrer Güterverkehr
Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C1 oder C1/C1E, LKW 3,5 t bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse mit oder ohne Grundqualifikation: Ausliefer- und/oder Fernverkehr
Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C oder C/CE, LKW über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse mit oder ohne Grundqualifikation (Schlüssel-Nr.: 95) Fern- und/oder Auslieferverkehr

Kraftfahrer Personenverkehr
Erwerb der Fahrerlaubnisklassen D oder D/DE mit oder ohne Grundqualifikation (Schlüssel-Nr.: 95/Berufskraftfahrer) Kraftomnibus mit mehr als 16 Sitzplätzen

Beschleunigte Grundqualifikation gem. BKrFQG
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz LKW oder Bus – auch in Teilzeit (abends und samstags). Notwendig für den Eintrag der Schlüssel-Nr. 95 / Berufskraftfahrer

Kraftfahrer – Logistikausbildungen
Gefahrgutfahrer ADR, Gabelstaplerführer gem. Berufsgenossenschaft, Ladungssicherung gem. VDI 2007, LKW-Ladekranausbildung, Perfektions- und Auffrischungsqualifizierungen für alle Fahrerlaubnisklassen, Pflicht-Weiterbildungen Module 1-5 für LKW und Bus gemäß BKrFQG (Pflichtwiederholung alle 5 Jahre)

Servicefahrer / Ausliefungsfahrer Kfz bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B, Zusatzqualifikation: Ladungssicherung, Perfektionsfahren und Tourenplanung