
LKW-LADEKRAN
LKW-Ladekrane werden in unterschiedlichstem Gelände eingesetzt, so dass bei unsachgemäßer Aufstellung und Bedienung eine hohe Unfallgefahr besteht. Die Vorschriften und Hinweise der Kran-Hersteller und der Berufsgenossenschaften sind daher genau einzuhalten.
Durch die Berufsgenossenschaft ist festgelegt, dass jede/r Kranführer/in eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat. LKW-Ladekrane entsprechend Unfallverhütungsvorschriften BGV D6 sind Fahrzeugkrane, die vorwiegend zum Be- und Entladen des Fahrzeuges gebaut und bestimmt sind, deren Lastmoment 30 mt und deren Auslegelänge 15 m nicht überschreitet.
Inhalte:
- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
- Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften
- Sicherheitsregeln, persönlich Schutzausrüstungen
- Bauarten und Baugruppen von LKW-Ladekranen
- Sicherheitseinrichtungen an LKW-Ladekranen
- Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
- Einweisung/Handzeichengebung
- Kranktransport, Kranaufstellung und -abstützung, Unterbauung
- Anforderungen an den Kranabnahme und -prüfung
- Pflege- und Wartungs, Sichtkontrollen und Funktionsproben
- Verhalten bei Störungen
- Praktische Übungen
- Theorieprüfung und praktische Prüfung
Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre. Neben der gesundheitlichen Eignung (G25) ist der Besitz des für den Straßentransport erforderlichen Führerscheins (mind. Klasse C) notwendig.
nächste Termine:
- 22.02.2019 – 25.02.2019
- 17.05.2019 – 20.05.2019
- 16.08.2019 – 19.08.2019
- 18.10.2019 – 21.10.2019